Zugelassen für die Straße: die Homologation bei Škoda

Bevor ein neues Modell auf den Markt gebracht werden kann, durchläuft es die sogenannte Homologation. Wir erklären, was der Begriff genau bedeutet und warum dieser Prozess so wichtig ist.
21. 2. 2026 ModelleDie Homologation ist ein langer und anspruchsvoller Vorgang, der mit der Ausstellung einer Typgenehmigungsbescheinigung abgeschlossen wird. Ohne diese Bescheinigung würden die Produktionslinien leer bleiben, da sie eine zwingende Voraussetzung für die Markteinführung eines Fahrzeugs ist. Sie bestätigt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind – vor allem in Bezug auf Sicherheit, Emissionen und andere Systemspezifikationen.
Die gesetzlichen Anforderungen variieren je nach Markt, in dem ein Fahrzeug verkauft werden soll. Daher unterscheiden sich die für Europa erforderlichen Tests von denen für Australien oder beispielsweise für Länder am Persischen Golf.
Prüfung der Aufprallenergieabsorption durch einen Kopfform-Prüfkörper. Bei einem Aufprall dürfen keine Verletzungen auftreten.
Ein Auto als Baukasten
Der Prozess beginnt mit einzelnen Komponenten: Einige davon werden direkt vom Lieferanten homologiert und bilden die Grundlage der gesamten Zulassungspyramide. „Insgesamt gibt es etwa fünfzig solcher Komponenten, darunter Glas, Sicherheitsgurte, Scheinwerfer und Reifen“, erklärt Lukáš Novotný, Koordinator für Fahrzeughomologation. Škoda Auto benötigt für alle diese Komponenten Zertifikate, um mit den nächsten Schritten, den sogenannten Systemzulassungen, fortfahren zu können.
Systemzulassungen sind das Ergebnis von Tests am gesamten Fahrzeug, bei denen die Einhaltung von weiteren rund sechzig globalen Vorschriften und EU-Normen überprüft wird. Ihre Anzahl variiert je nach Art des Antriebsstrangs (Benzin/Diesel, Plug-in-Hybrid, BEV), dem Umfang der Assistenzsysteme und den verwendeten Sicherheitsmerkmalen. Der gesamte Homologationsprozess wird in Zusammenarbeit mit einem unabhängigen technischen Dienst durchgeführt, der von der Zulassungsbehörde autorisiert ist (z. B. TÜV oder DEKRA).

Škoda prüft Sitzbefestigungen und die Sicherheit von Insassen. Der Kindersitz besitzt bereits eine Komponentenzulassung.

Prüfung der Verankerungspunkte bei den Sicherheitsgurten.

Der dynamische Test überprüft, ob die angeschnallte Person, bei einer Kollision das Armaturenbrett berührt.
So muss beispielweise ein Scheinwerferhersteller eine Komponente entwerfen und herstellen, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht und eine eigene Homologation einholen. Ein Automobilhersteller darf dann nur eine homologierte Komponente verwenden und muss anschließend deren korrekten Einbau im Fahrzeug und deren ordnungsgemäße Funktion homologieren. „Wir prüfen beispielsweise, ob die Scheinwerfer in der richtigen Höhe positioniert sind, ob die Sicherheitsgurtbefestigungen sicher sind und ob die Kotflügel die Räder so abdecken, dass kein Schmutz auf die Karosserie spritzt“, erklärt Novotný. Zu diesem Zulassungsmosaik gehören auch anspruchsvolle Crashtests, während ein weiterer wichtiger Bereich die Messung der Schadstoffemissionen des Antriebsstrangs beim Fahrzeug ist.
Die Systemzulassungen fließen dann in die sogenannte EU-Gesamtfahrzeug-Typgenehmigung ein, durch die das Fahrzeug sein Zertifikat erhält. Ohne dieses darf es nicht hergestellt werden. Die daraus resultierenden Typgenehmigungsunterlagen können bis zu 200 Seiten umfassen. Einzelne Systemzulassungen, beispielsweise im Zusammenhang mit Emissionen, können selbst mehrere hundert zusätzliche Seiten umfassen.


Auf der Grundlage der EU-Typgenehmigung wird für jedes hergestellte Fahrzeug eine COC (Certificate of Conformity) ausgestellt, die als eine Art Geburtsurkunde dient und für die Erstzulassung im Fahrzeugregister und die Zuteilung eines Kennzeichens unerlässlich ist. Wie eine solche „Geburtsurkunde” vor 130 Jahren aussah, zeigen wir hier.
Die Arbeit ist noch nicht beendet
Auch nachdem alle Zulassungen vorliegen und die Serienproduktion begonnen hat, ist die Arbeit der Entwickler und Homologationsspezialisten noch nicht beendet. Fahrzeuge werden nach der Markteinführung weiterentwickelt und modernisiert, wobei technische Änderungen im Rahmen der laufenden Modellaktualisierungen bis zu zwei Mal pro Jahr vorgenommen werden. Ist eine solche Änderung homologationsrelevant, müssen alle Zulassungen entsprechend aktualisiert werden.
Wenn ein Fahrzeug eine neue Version erhält (z. B. eine Sportline-Variante), muss es nicht von Grund auf neu homologiert werden. Es wird lediglich eine Erweiterung der bestehenden Zulassung beantragt. Neue Motoren müssen jedoch Emissions- und Geräuschmessungen durchlaufen. Wenn der Motor die schwerste Variante der Modellreihe darstellt, sind zusätzlich Crashtests und Bremsanlagenprüfungen erforderlich.
Emissionszentrum Škoda Auto


